AGB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftliche Handlungen von
Naraeha GmbH, hier aufgeführt als CrossFit Siegen mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

  1. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit, wenn dieser nicht vom Mitglied spätestens 30 Tage
    vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die automatische Verlängerung erfolgt ab diesem Zeitpunkt
    jeweils immer um einen weiteren Monat. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gegenüber CrossFit Siegen schriftlich zu
    erklären. Sie schaffen für sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie entweder die Kündigung bei uns abgeben und sich den
    Empfang bestätigen lassen, oder wenn Sie die Kündigung per Einschreiben versenden. Sonderkündigungen können nur dann
    akzeptiert werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, welches besagt, dass das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen
    nicht mehr am Programm von CrossFit Siegen teilnehmen kann. Des Weiteren werden Sonderkündigungen bei einem Wegzug
    nur dann akzeptiert, wenn eine neue Meldeadresse des Mitglieds vorgezeigt wird, welche eine Mindestentfernung von 50km
    aufweist. Mündliche Sondervereinbarungen müssen stets verschriftlicht werden.

  2. Produktverkäufe wie 10er Karten, Drop-in(s) können nicht rückgängig gemacht werden und werden zu keinem Zeitpunkt
    dem Käufer erstattet.

  3. Das Personal von CrossFit Siegen ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der
    Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten. CrossFit Siegen behält sich vor
    ein Mitglied im Falle einer Nichtbeachtung von Anweisungen fristlos zu kündigen.

  4. CrossFit Siegen behält sich vor an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu haben.

  5. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nicht anders vereinbart.
    Anfallende Beiträge sind vor Nutzungsbeginn zu entrichten. CrossFit Siegen behält sich vor, die Mitgliedschaftsbeiträge der gesetzlichen Umsatzsteuererhöhung anzupassen. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, Mitgliedschaftsbeiträge im Laufe eines Kalenderjahres um bis zu 10,00 Euro aufgrund von wirtschaftlichen Einflüssen erhöhen zu können.

  6. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist CrossFit Siegen berechtigt den
    Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin
    fällig.

  7. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt CrossFit
    Siegen keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden
    begründet keine Haftung für etwaige eingebrachte Gegenstände. Spinde sind, wenn nicht anders vereinbart, lediglich
    während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. CrossFit Siegen ist berechtigt missbräuchlich verwendete Schränke
    kostenpflichtig öffnen zu lassen.

  8. CrossFit Siegen schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von
    Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten, sowie
    Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von
    CrossFit Siegen, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
    Erfüllungsgehilfen von CrossFit Siegen beruhen, sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung von CrossFit Siegen, oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
    gesetzlichen Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen von CrossFit Siegen beruhen.

  9. Aussetzung der Mitgliedschaft im Krankheitsfall oder bei Verletzung: Bei Krankheit/Verletzung kann der
    Mitgliedschaftsvertrag durch Vorlage eines ärztlichen Attests um den angegebenen Zeitraum ausgesetzt werden, jedoch
    erst ab einer Periode von mindestens vier aufeinanderfolgenden Wochen. Bezahlte Monatsbeiträge werden nicht erstattet.
    Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Pausierung.

  10. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten
    Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Steroide), in
    die Einrichtung mitzubringen oder unter Einfluss solcher die Einrichtung zu betreten. In gleicher Weise streng verboten ist
    es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen
    zugänglich zu machen. CrossFit Siegen ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt und kann Strafanzeige
    erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. CrossFit Siegen behält sich für diesen Fall die
    Geltendmachung von Schadenersatz vor.

  11. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch CrossFit Siegen zustande. Die
    Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung und erfolgt, wenn CrossFit Siegen nicht binnen einer Frist von zwei Wochen,
    ab Datum der Antragsstellung, schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.

  12. CrossFit Siegen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder (einschließlich seines Fotos) selbst,
    oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur
    Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Das Mitglied erklärt sich bereit, dass von ihm getätigte Bild- und
    Videoaufnahmen jederzeit von CrossFit Siegen online und in Printmedien verwendet werden können.

  13. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass sein oder ihr voller Name (Vor- und Nachname) im Rahmen der Nutzung des
    digitalen Whiteboards (Box-TV) durch CrossFit Siegen auf dem Hallen-TV von CrossFit Siegen frei und sichtbar für alle
    gestreamt werden darf.

  14. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
    Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformenfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses
    Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die
    Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

  15. Das Mitglied erklärt mit Eingehen des Vertrages, dass er oder sie im Wissen ist frei von physiologischen Schäden,
    Krankheiten oder Beeinträchtigungen zu sein, welche ihn oder sie oder Andere durch die Teilnahme des Programmes von
    CrossFit Siegen schaden können. Bei bestehender Vorerkrankung, physiologischen Schäden oder chronischen Erkrankungen
    verpflichtet sich das Mitglied CrossFit Siegen darüber im Voraus zu informieren und gegebenfalls ein ärztliches Attest
    vorzuweisen, welches besagt dass das Mitglied die ärztliche Erlaubnis zur Ausübung von Sportaktivitäten im Rahmen des
    Programmes von CrossFit Siegen hat.

  16. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der
    Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder
    nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen
    Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien,
    unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame
    Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der
    anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
    oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

  17. Die Inhalte des "Regelboards" sind Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind von jedem Mitglied zu
    akzeptieren und einzuhalten. Bei Verstößen beruft sich CrossFit Siegen auf Absatz 3 aus den allgemeinen Vertragsbedingungen.

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